Das Instrument für Heranführungshilfe (IPA)

Finanzielle Unterstützung für Staaten, die der EU beitreten wollen

Mit dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) werden Länder unterstützt, die der Europäischen Union beitreten wollen. Damit sollen funktionierende Institutionen und Rechtstaatlichkeit gefördert werden. Menschenrechte, administrative und wirtschaftliche Reformen sowie wirtschaftliche und soziale Entwicklung zählen weiterhin zu den Zielen der IPA, ebenso wie Aussöhnung und Wiederaufbau sowie regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit.

Seit Januar 2007 ersetzt das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) eine Reihe von Programmen und Finanzierungsinstrumenten der Europäischen Union für die Heranführung von Beitrittskandidaten oder potenziellen Beitrittskandidaten. Die im Rahmen des IPA förderfähigen Länder sind in zwei Kategorien eingeteilt: die EU-Beitrittskandidaten (die Türkei, Albanien, Montenegro, Serbien und die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien) und die potenziellen Beitrittskandidaten aus dem westlichen Balkan (Bosnien und Herzegowina und der Kosovo).

Das Instrument für Heranführungshilfe deckt folgende fünf Komponenten ab:

  1. Institutionenaufbau und Demokratisierung
  2. grenzüberschreitende Zusammenarbeit (mit den EU-Mitgliedstaaten und anderen IPA-Ländern)
  3. regionale Entwicklung (Transportwesen, Umwelt und wirtschaftliche Entwicklung)
  4. Humanressourcen (Stärkung des Humankapitals und Kampf gegen Diskriminierung)
  5. Entwicklung des ländlichen Raums.

Die EU-Beitrittskandidaten können im Rahmen aller fünf Komponenten des IPA gefördert werden. Den potenziellen Beitrittskandidaten aus dem westlichen Balkan stehen nur die ersten beiden Komponenten offen.