Gericht: Bavaria Weed darf Logo nicht als Marke eintragen lassen

12.05.2021 13:51

Luxemburg (dpa/lby) - Der bayerische Importeur von medizinischem
Marihuana, Bavaria Weed, darf sein Logo nicht als Marke eintragen
lassen. Das Zeichen, das aus dem Namen des Unternehmens sowie einem
aufrecht stehenden Löwen mit einem Hanfblatt in der Pfote besteht,
verstoße gegen die öffentliche Ordnung, befand das Europäische
Gericht (EuG) in Luxemburg am Mittwoch. Es bestätigte damit eine
frühere Entscheidung des Amts der Europäischen Union für geistiges
Eigentum, gegen die das Unternehmen geklagt hatte.

Amt und Richter störten sich dabei insbesondere am Wort Weed, das
übersetzt unter anderem Marihuana - beziehungsweise umgangssprachlich
Gras - bedeutet. Da das Zeichen «an den Freizeitkonsum von Marihuana
erinnert» würde es «als Förderung und Bewerbung oder zumindest
Verharmlosung des Konsums von Marihuana als verbotene und illegale
Substanz» wahrgenommen, heißt es in der Entscheidung. In zahlreichen
Mitgliedsstaaten der EU sei Marihuana eine verbotene Substanz. Der
«Kampf gegen die Verbreitung von Marihuana» sei jedoch «von
besonderer Bedeutung, weil er einem Ziel der öffentlichen Gesundheit
entspricht».

Von Bavaria Weed war zunächst keine Stellungnahme zur Entscheidung zu
erhalten. Das 2018 gegründete Unternehmen versorgt Apotheken mit
medizinischem Marihuana.