EU-Kommission prüft Einspruch gegen Urteil zum Fall Amazon vor

12.05.2021 15:02

Luxemburg (dpa) - Die EU-Kommission behält sich einen Einspruch gegen
das Urteil des EU-Gerichts zu Steuervorteilen für den Online-Händler
Amazon vor. «Wir werden das Urteil sorgfältig prüfen und über
mögliche weitere Schritte nachdenken», erklärte die für
Wettbewerbsfragen zuständige Kommissionsvizepräsidentin Margrethe
Vestager am Mittwoch in Brüssel. Steuervorteile, die nur ausgewählten
multinationalen Unternehmen gewährt würden, schädigten den fairen
Wettbewerb in der EU. «Alle Unternehmen sollten ihren gerechten
Steueranteil zahlen», so Vestager.

Das EU-Gericht hatte geurteilt, dass die EU-Kommission nicht
hinreichend nachgewiesen hat, dass die Steuerlast einer europäischen
Tochtergesellschaft des Amazon-Konzerns zu Unrecht verringert wurde.
Die zuständigen Richter kippten damit eine Anordnung der
EU-Kommission, nach der Luxemburg von dem US-Konzern rund 250
Millionen Euro Steuern plus Zinsen nachfordern soll. Die Entscheidung
könnte nun noch vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden.