Karlsruhe äußert sich am Dienstag zur Einhaltung des EZB-Urteils

17.05.2021 13:58

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht äußert sich am
Dienstagvormittag dazu, ob sein umstrittenes Urteil zu den
Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) ordnungsgemä
ß
umgesetzt wurde. Die Karlsruher Richter veröffentlichen um 9.30 Uhr
ihre Entscheidung über zwei Anträge auf Erlass einer sogenannten
Vollstreckungsanordnung, die der ehemalige CSU-Politiker Peter
Gauweiler sowie eine Klägergruppe um den früheren AfD-Chef Bernd
Lucke eingereicht haben. Das kündigte das Gericht am Montag auf
seiner Internetseite an. (Az. 2 BvR 1651/15 u.a.)

Der Zweite Senat hatte im Mai vergangenen Jahres mehreren Klagen
gegen das 2015 gestartete Kaufprogramm PSPP zur Ankurbelung von
Inflation und Konjunktur überwiegend stattgegeben. Die Notenbank
überspanne damit ihr Mandat für die Geldpolitik. Die Richterinnen und
Richter verpflichteten damals Bundesregierung und Bundestag, für eine
weitere Beteiligung der Bundesbank darauf hinzuwirken, dass die EZB
nachträglich prüft, ob die milliardenschweren Käufe verhältnismä
ßig
sind. Dafür bekamen sie drei Monate Zeit. Am Ende gab es von beiden
Seiten grünes Licht: Die Vorgaben des Urteils seien umgesetzt.

Gauweiler und Lucke sehen das anders. Mit ihren Anträgen in Karlsruhe
haben sie eine Überprüfung durch das Gericht erzwungen. Dass die
Richter das von sich aus tun, ist generell nicht vorgesehen.

Seit dem Urteil hat sich die Besetzung des Senats geändert. Anstelle
des ehemaligen Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle hat inzwischen
die jetzige Vizepräsidentin Doris König den Vorsitz übernommen. Neu
ist auch die Richterin Astrid Wallrabenstein. Sie wurde allerdings
nach einem Ablehnungsgesuch Gauweilers wegen früherer Äußerungen in
einem Zeitungsbericht von dem Verfahren ausgeschlossen. Als
Vertretung wurde jemand aus dem Ersten Senat per Los bestimmt.

Das Verfahren birgt deshalb so viel Sprengstoff, weil sich Karlsruhe
mit seinem Urteil offen gegen den Europäischen Gerichtshof (EuGH)
gestellt hatte. Die EU-Kommission prüft deshalb noch, ob sie ein
sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet.