Schweiz muss Menschenrechtsgericht Antworten zu Fall Semenya geben

17.05.2021 16:34

Straßburg (dpa) - Im Rechtsstreit mit Doppel-Olympiasiegerin Caster
Semenya muss sich die Schweiz den Fragen des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte stellen. Wie das Straßburger Gericht
am Montag mitteilte, wurde die Schweiz bereits Anfang des Monats über
Semenyas Beschwerde informiert. Der Fall wird demnach vorrangig
behandelt. Die 30-jährige Südafrikanerin wirft der Schweiz Verstöße

gegen den Schutz vor Diskriminierung und herabwürdigender Behandlung
sowie Missachtung ihres Privatlebens vor. Auch die Rechte der
Leichtathletin auf fairen Prozess und wirksame Beschwerde seien nicht
geachtet worden.

Im vergangenen Herbst hatte die zweimalige 800-Meter-Olympiasiegerin
vor dem Schweizer Bundesgericht in Lausanne eine Niederlage hinnehmen
müssen. Es hatte ihre Beschwerde zurückgewiesen, mit der Semenya
gegen eine Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofes Cas
vorgegangen war.

Im Kern des Rechtsstreits geht es um eine umstrittene Regel des
Leichtathletik-Weltverbandes - heute World Athletics - zum
Testosteron-Limit für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen
Anlagen. Die Regel verlangt, dass Semenya ihren natürlichen
Testosteron-Wert durch Medikamente senkt. Die dreifache Weltmeisterin
lehnt das ab. Für den Verband gehört Semenya zu den «biologisch
männlichen Athleten mit weiblichen Geschlechtsidentitäten». Sie darf

nicht bei Wettbewerben zwischen 400 Metern und einer Meile starten.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im
französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich
die von der Europäischen Union unabhängigen Institutionen für den
Schutz der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten ein.