Verfassungsgericht verwirft Anträge zu EZB-Staatsanleihen

18.05.2021 09:49

Karlsruhe (dpa) - Bundesregierung und Bundestag haben nach Ansicht
des Bundesverfassungsgerichts dessen Urteil zu Staatsanleihenkäufen
der Europäischen Zentralbank (EZB) ordnungsgemäß umgesetzt. «Es ist

nicht ersichtlich, dass sie dabei ihren Einschätzungs-, Wertungs- und
Gestaltungsspielraum überschritten haben», teilte das Gericht am
Dienstag in Karlsruhe mit. Der Zweite Senat verwarf daher zwei
Anträge auf Erlass einer sogenannten Vollstreckungsanordnung als
unbegründet. Außerdem seien die Anträge unzulässig, weil sie über
die
Sach- und Rechtslage hinausgingen, hieß es weiter. (Beschluss vom 29.
April 2021, Az.: 2 BvR 1651/15, 2 BvR 2006/15)

Das Gericht hatte vor einem Jahr Staatsanleihenkäufe der EZB
beanstandet und sich zum ersten Mal über eine Vorabentscheidung des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinweggesetzt. Mit dem 2015
gestarteten Kaufprogramm PSPP zur Ankurbelung von Inflation und
Konjunktur überspanne die Notenbank ihr Mandat für die Geldpolitik.

Die Richterinnen und Richter verpflichteten Bundesregierung und
Bundestag, für eine weitere Beteiligung der Bundesbank darauf
hinzuwirken, dass die EZB nachträglich prüft, ob die
milliardenschweren Käufe verhältnismäßig sind. Dafür bekamen sie
drei
Monate Zeit. Der ehemalige CSU-Politiker Peter Gauweiler und eine
Klägergruppe um den früheren AfD-Chef Bernd Lucke sahen das als nicht
erfüllt an und erzwangen eine Überprüfung durch das Gericht.