EuGH besorgt über rumänische Justizreformen

18.05.2021 14:15

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat sich besorgt über
Reformen des rumänischen Justizsystems gezeigt. In ihrem Urteil vom
Dienstag befassen sich die europäischen Höchstrichter unter anderem
mit der Möglichkeit politischer Einflussnahme auf die Justiz. Dabei
geht es etwa um eine Sondereinheit der Staatsanwaltschaft für
Ermittlungen gegen Justizpersonal. Die endgültige Bewertung überlässt

der EuGH jedoch den Richtern in Rumänien (Rechtssachen C-83/19,
C-127/19, C-195/19, C-291/19, C-355/19, C-397/19).

Das südosteuropäische Land steht seit dem EU-Beitritt 2007 unter
besonderer Beobachtung der EU-Kommission, weil es damals nicht alle
Vorgaben gegen Korruption und organisiertes Verbrechen sowie zur
Stärkung der Justiz erfüllte. Die EU-Kommission veröffentlicht
deshalb jährlich Fortschrittsberichte zu diesen Themen. Zuletzt
bewertete die Behörde Verordnungen der rumänischen Regierung von 2018
und 2019, die die Justizgesetze änderten, teils negativ. Deshalb
wollten mehrere rumänische Gerichte vom EuGH wissen, ob die
Anforderungen in den Berichten für Rumänien verpflichtend sind.

Das EuGH-Urteil stellt zunächst einmal fest, dass die vor dem
EU-Beitritt festgelegten Ziele für Rumänien rechtlich bindend seien -
die Empfehlungen in den Fortschrittsberichten allerdings nicht. Doch
müsse Rumänien sie angemessen berücksichtigen und außerdem von
Schritten absehen, die die vor dem EU-Beitritt formulierten Ziele
gefährdeten. Eine Entscheidung über diese Frage müssten jedoch die
rumänischen Gerichte treffen.

Auch mit Blick auf andere Aspekte überlässt der EuGH den nationalen
Richtern die endgültige Bewertung. Sie betonen, dass bei der
Einrichtung der Sondereinheit der Staatsanwaltschaft für Ermittlungen
gegen Justizpersonal sichergestellt werden müsse, dass diese nicht
als Instrument politischer Kontrolle genutzt werden könne. Ob dies so
ist - darüber müssten rumänische Richter entscheiden. Die
Sondereinheit wurde von den inzwischen nicht mehr regierenden
Sozialdemokraten eingeführt. Diese hätten damit die Justiz politisch
kontrollieren wollen, um damit die Korrupten in ihren eigenen Reihen
zu schützen, bemängelten Kritiker.

Über rumänische Regeln zur Besetzung der Spitzenposten in der
Justizaufsicht durch die Regierung zeigen die EuGH-Richter sich zwar
besorgt - doch äußern sie sich auch hier nicht ganz eindeutig. Die
Gesetze nährten jedoch Bedenken, dass derlei Gremien Druck oder
politische Kontrolle auf Richter und Staatsanwälte ausüben könnten.