Streit um Vorratsdatenspeicherung in Deutschland beschäftigt EuGH

13.09.2021 04:30

Luxemburg (dpa) - Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung in
Deutschland geht ein entscheidendes Verfahren am Europäischen
Gerichtshof in die Schlussphase. Die Richter und der Generalanwalt
hören an diesem Montag in Luxemburg die beteiligten Parteien an.
Spätestens kommendes Jahr ist dann mit einem Urteil zu rechnen
(Rechtssache C-793/19 und C-794/19).

Hintergrund ist ein am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anhängiger
Rechtsstreit zwischen der Bundesnetzagentur sowie der Telekom und dem
Internetprovider SpaceNet. Die Unternehmen wehren sich gegen eine
Vorschrift, bestimmte Daten über Kunden für einen Zugriff der
Behörden aufzubewahren. Die Richter sollen nun im Auftrag des
Bundesverwaltungsgerichts die Frage beantworten, ob die deutsche
Regelung mit europäischen Grundrechten vereinbar ist.

Rund um das Thema gibt es seit Jahren in mehreren EU-Ländern Streit
zwischen Sicherheitsbehörden und -politikern sowie Bürgerrechtlern
und Verbraucherschützern. Für SpaceNet hat die
Vorratsdatenspeicherung auch eine wirtschaftliche Dimension. Eigenen
Angaben zufolge geht bei der Münchener Firma seitens der Behörden nur
eine geringe Zahl von Anfragen im Jahr ein. Die Kosten für das
Vorhalten der Daten stünden nicht wirklich im Verhältnis. SpaceNet
wird vom deutschen Internetverband eco unterstützt.

Der EuGH hatte sich bereits im Oktober 2020 mit dem Thema
beschäftigt. Die Richter urteilten damals, dass nationale Regelungen,
durch die Daten ohne Anlass gespeichert werden, nicht zulässig sind.
Ausnahmen seien möglich, wenn es um die Bekämpfung schwerer
Kriminalität oder eine konkrete Bedrohung der nationalen Sicherheit
gehe.

Eine direkte Wirkung auf die deutschen Regelungen hatte die
Entscheidung damals nicht, denn in dem Urteil ging es damals um
Regelungen in Frankreich, Belgien und Großbritannien. Für Deutschland
ist das aktuelle Verfahren maßgeblich.

Das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung liegt seit
mittlerweile mehr als vier Jahren auf Eis. 2017 hatte die
Bundesnetzagentur die Regelungen für Internetprovider und
Telefonanbieter vorläufig ausgesetzt - nur wenige Tage vor
Inkrafttreten der Vorschriften. Anlass war damals ein Urteil des
Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen.