Internationalen Konzernen in Belgien droht Steuernachzahlung

16.09.2021 12:31

Brüssel (dpa) - Multinationalen Konzernen mit Niederlassungen in
Belgien drohen nach einem Gerichtsurteil Steuernachforderungen. Der
Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Donnerstag, dass
Steuerbefreiungen für belgische Unternehmen, die zu internationalen
Konzernen gehören, als staatliche Beihilferegelung zu werten sind. Ob
die Regelung rechtswidrig ist und Nachzahlungen fällig werden, soll
ein untergeordnetes Gericht urteilen. Auch deutsche Unternehmen mit
belgischer Niederlassung könnten davon betroffen sein.

Hintergrund des Verfahrens ist eine Entscheidung der Wettbewerbshüter
der EU-Kommission. Diese befanden 2016, dass systematische
Steuerbefreiungen für sogenannte Gewinnüberschüsse illegal waren und

forderten Rückzahlungen. Gewinnüberschüsse sind zusätzliche Gewinne

von internationalen Firmen, die eine eigenständige Firma unter
denselben Umständen nicht hätte machen können.

Ob den Firmen durch die Beihilferegelung tatsächlich ein Vorteil
gewährt wurde, soll nun das untergeordnete Gericht der EU
entscheiden. Mit dem EuGH-Urteil vom Donnerstag (C-337/19 P) wurde
eine frühere Entscheidung des Gerichts aufgehoben. Seit dem Beschluss
der Kommission wurden die belgischen Steuerhilfen eingefroren.