Lesbische Mutter diskriminiert - Polen in Straßburg verurteilt

16.09.2021 15:57

Straßburg (dpa) - Eine lesbische Frau, der das Sorgerecht für ihr
Kind entzogen wurde, hat ihr Heimatland Polen erfolgreich vor dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagt. Die sexuelle
Orientierung der Frau sei bei dem Sorgerechtsstreit durchgehend
thematisiert worden, erklärte das Straßburger Gericht am Donnerstag
(Az. 20741/10). Die polnischen Richter hätten die Frau wegen ihrer
Beziehung zu einer anderen Frau diskriminiert und ihr Recht auf
Privatleben verletzt. Polen muss nun 10 000 Euro Entschädigung an die
Frau zahlen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Die Frau hatte sich in Straßburg dagegen gewehrt, dass sie nach der
Trennung von ihrem Ehemann das Sorgerecht für ihr jüngstes Kind
verloren hatte. Bei Anhörungen in Polen war sie laut Gericht zu ihrem
Sexualleben mit ihrer neuen Partnerin befragt worden. Experten legten
ihr nahe, ihre Partnerin vom Familienleben auszuschließen, dann könne
sie das Sorgerecht behalten. All das zeige, das die Frau von den
polnischen Richtern anders behandelt wurde, als eine heterosexuelle
Mutter behandelt worden wäre, urteilte das Gericht. Polen hat nun
drei Monate Zeit, gegen das Urteil vorzugehen.