Keine nachträgliche Vergütung für Kartograph der Euro-Banknoten

25.05.2022 10:42

Frankfurt/Main (dpa) - Seine Europa-Grafik ist auf Euro-Geldscheinen
milliardenfach im Umlauf, doch der Schöpfer kann vorerst nicht auf
eine nachträgliche Vergütung hoffen: Das Landgericht Frankfurt hat
die Klage eines 88 Jahre alten Kartographen aus Österreich abgelehnt,
der von der Europäischen Zentralbank (EZB) 5,5 Millionen Euro für die
Nutzung seines Werkes verlangt. Das am Mittwoch bekanntgewordene
Urteil (Az.: 2-06 O 52/21) ist nicht rechtskräftig, da noch Berufung
eingelegt werden kann.

Der Mann hatte dem Gericht zufolge für seine Darstellung des
Kontinents verschiedene Satellitenbilder und digitale Dateien
verwendet, bearbeitet und verändert, Küstenlinien, Fjorde und Inseln
verschoben sowie Oberflächenstrukturen und Farben überarbeitet. Sein
Bild wurde demnach im Rahmen eines Gestaltungswettbewerbs für die
Banknoten 1996 beim Siegerentwurf verwendet.

Der Österreicher übertrug gegen Zahlung von 2180 Euro die
Nutzungsrechte an die österreichischen Nationalbank. Später ging die
Lizenz auf die EZB über, die das Europa-Relief auf die Rückseiten
sämtlicher Euro-Banknoten drucken ließ.

Das Gericht hielt die nach dem Urheberrecht erhobene Nachforderung
von 2,5 Millionen Euro sofort und weiteren 3 Millionen Euro für die
kommenden 30 Jahre nicht für rechtmäßig. Die Bilddatei sei zwar bei
der Gestaltung der Banknoten verwendet worden, weiche aber
gleichzeitig so weit ab, dass ein selbstständiges neues Werk
geschaffen worden sei, begründeten die Richter ihr Urteil. Unter
anderem seien die Farbe verändert und bestimmte geografische Elemente
nicht übernommen worden.