Von der Leyen: Polen erfüllt Voraussetzung für Corona-Hilfen nicht

01.07.2022 18:15

Litomysl (dpa) - Die EU-Kommission hält die jüngsten Änderungen am
polnischen Justizsystem für unzureichend, um die Auszahlung von
Mitteln aus dem milliardenschweren EU-Coronafonds zu ermöglichen. Man
analysiere das neue Gesetz zum Disziplinarregime für Richter zwar
noch, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Freitag
in Litomysl. «Aber ich kann schon jetzt sagen, dass dieses neue
Gesetz nicht gewährleistet, dass Richter den Status eines anderen
Richters in Frage stellen können, ohne ein Disziplinarverfahren zu
riskieren.»

Dies sei jedoch eine notwendige Voraussetzung und müsse geklärt
werden, bevor die erste Zahlung an Polen freigegeben werden könne,
bestätigte von der Leyen. Die Deutsche Presse-Agentur hatte über die
erste Analyse bereits am Mittwoch berichtet.

Die EU-Kommission blockiert seit Monaten die Freigabe der
Corona-Milliarden, weil sie eklatante Mängel im polnischen
Justizsystem sieht. Zuletzt einigte sie sich allerdings mit der
Regierung in Polen auf Voraussetzungen zur Auszahlung der Mittel in
Höhe von bis zu 35 Milliarden Euro. Warschau ging davon aus, dass mit
dem neuen Gesetz die Voraussetzungen erfüllt werden.

Von der Leyen war am Freitag zu Besuch in Tschechien, das die
rotierende Präsidentschaft unter den EU-Ländern übernommen hatte. B
ei
strittigen Themen wie eben der Beurteilung der Rechtsstaatlichkeit in
Polen werde das Land die Rolle eines «neutralen Vermittlers»
einnehmen - auch wenn Tschechien mit Polen eng etwa in der
sogenannten Visegrad-Gruppe zusammenarbeitet, betonte
Ministerpräsident Petr Fiala.