EU-Ratsvorsitz erwägt neuen Anlauf für überarbeitete Passagierrechte

09.08.2022 11:55

Welche Rechte haben Flugreisende bei Verspätung oder Ausfall? Vor
fast zehn Jahren hat die EU-Kommission einen Vorschlag für
überarbeitete Regeln vorgelegt. Doch die EU-Staaten konnten sich
nicht einigen. Nun könnte neuer Schwung in die Verhandlungen kommen.

Brüssel (dpa) - Flugreisende in der EU könnten bei Verspätung oder
Ausfall ihres Flugs künftig mehr Rechte bekommen - in bestimmten
Fällen aber auch weniger. Wie eine tschechische EU-Diplomatin am
Dienstag der Deutschen Presse-Agentur bestätigte, erwägt der
tschechische EU-Ratsvorsitz, ausgesetzte Verhandlungen der EU-Staaten
über einen Gesetzesvorschlag zu Passagierrechten im Luftverkehr von
2013 wieder aufzunehmen.

Die EU-Kommission hatte damals vorgeschlagen, das Recht der
Passagiere auf Information, Verpflegung und Entschädigung durch die
Fluggesellschaften zu erweitern. Zugleich war jedoch auch vorgesehen,
den Anspruch auf Entschädigung bei Flügen innerhalb der EU sowie
kurzen internationalen Flügen unter 3500 Kilometern einzuschränken.
Eine solche Entschädigung soll dem Vorschlag zufolge erst ab fünf
Stunden Verspätung möglich sein - nicht wie bislang ab drei Stunden.

Die Behörde argumentierte damals, dass eine Drei-Stunden-Frist für
die Fluggesellschaften oft zu kurz sei, um Ersatzteile oder
-flugzeuge einzufliegen. Die aktuelle Regelung ermuntere die Airlines
deshalb, Flüge zu streichen - was nicht im Sinne der Passagiere sei.

Ein anderer Teil des Vorschlags war, dass Airlines Fluggäste künftig
spätestens eine halbe Stunde nach der vorgesehenen Abflugzeit
detailliert über die Gründe für eine Verzögerung informieren müss
ten.
Zudem müssten schon nach zwei Stunden Verzögerung Getränke und Snacks

angeboten werden - und nicht erst nach vier. Außerdem definiert die
EU-Kommission erstmals den Begriff der «außergewöhnlichen Umstände
»,
auf den Airlines sich häufig berufen, um eine Entschädigung bei
längeren Verspätungen zu vermeiden. Neu sollte zudem sein, dass ein
Passagier auch dann einen Rückflug in Anspruch nehmen darf, wenn er
den Hinflug verfallen lassen hat.

Über die Pläne der tschechischen Ratspräsidentschaft hatte zunächst

das Magazin «Politico» berichtet. Weil die EU-Staaten sich nicht auf
eine Position einigen konnten, wurden die Verhandlungen schon vor
Jahren ausgesetzt. Die EU-Diplomatin betonte nun, viele Länder seien
bereit, wieder an dem Vorschlag zu arbeiten. Jedoch könnten die
Verhandlungen nur dann wieder aufgenommen werden, wenn in der zweiten
Hälfte der Präsidentschaft - also von Oktober bis Dezember - noch
genügend Zeit sei. Sollten sich die EU-Staaten einigen, müssten sie
noch mit dem Europaparlament verhandeln. Das hat seine Position schon
2014 festgelegt.