EU-Kommission will Geschädigte künstlicher Intelligenz schützen

28.09.2022 13:50

Brüssel (dpa) - Wer wegen künstlicher Intelligenz einen Schaden
erleidet, soll nach dem Willen der EU-Kommission künftig einfacher
eine Entschädigung einklagen können. So soll auch das Vertrauen in
neue Technologien gestärkt werden, teilte die Kommission mit. Dafür
sollen bestehende Richtlinien überarbeitet und mit den Vorschriften
für künstliche Intelligenz vereint werden. Einen entsprechenden
Gesetzesentwurf legte die Brüsseler Behörde am Mittwoch vor.

Als künstliche Intelligenz (KI) werden lernfähige Computerprogramme
verstanden, die mit der Zeit besser werden. Selbstfahrende Autos etwa
versuchen so, das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer vorherzusagen.

Die derzeitigen EU-Vorschriften zur Produkthaftung seien fast 40
Jahre alt und müssten modernisiert werden, hieß es in einer
Mitteilung der Kommission. «Es geht darum, Rechtssicherheit für
Unternehmen zu schaffen und dafür zu sorgen, dass die Verbraucher gut
geschützt sind, falls es zu Problemen kommt», hieß es weiter. Dafür

solle es einheitliche Regeln geben, die den Verbrauchern etwa den
Zugang zu Informationen ermöglichen.

Geschädigte sollen damit das Recht bekommen, Daten und Protokolle zur
KI einzusehen und diese als Beweismittel zu nutzen. Außerdem müssten
Anbieter von KI mit der neuen Regelung in einem Schadensfall
nachweisen, dass ihre Technologie nicht für den Unfall verantwortlich
ist.

Angemessene Schutzstandards für die Bürgerinnen und Bürger der EU
seien die Grundlage für das Vertrauen der Verbraucher und damit für
erfolgreiche Innovationen, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders.
«Neue Technologien wie Drohnen oder von KI betriebene Zustelldienste
können nur funktionieren, wenn sich die Verbraucher sicher und
geschützt fühlen.» Mit dem Gesetzesentwurf mache man den bestehenden

Rechtsrahmen fit für die Realitäten des digitalen Wandels. Der
Vorschlag der Kommission muss noch vom Europäischen Parlament und den
EU-Staaten angenommen werden.