EU-Kommission vereinfacht Tarifverhandlungen für Solo-Selbstständige

29.09.2022 12:57

Brüssel (dpa) - Bestimmte Solo-Selbstständige können künftig
einfacher Tarifverträge aushandeln. Selbstständige gelten als
Unternehmen und können deswegen in Konflikt mit EU-Wettbewerbsrecht
geraten, wenn sie gemeinsam über ihre Gebühren oder andere
Geschäftsbedingungen verhandeln, wie die EU-Kommission am Donnerstag
mitteilte. «Daher sind Selbstständige oft unsicher, ob sie sich zu
Tarifverhandlungen zusammenschließen dürfen», hieß es.

In neuen Leitlinien wird nun der Rahmen für entsprechende
Verhandlungen klargestellt. Das Wettbewerbsrecht findet demnach keine
Anwendung mehr auf Solo-Selbstständige, die sich in «einer
vergleichbaren Situation wie Arbeitnehmer befinden». Dazu gehörten
solche, die ihre Dienstleistungen ausschließlich oder überwiegend für

ein Unternehmen erbringen, Seite an Seite mit Arbeitnehmern arbeiten
oder ihre Dienstleistungen für oder über eine digitale
Arbeitsplattform erbringen. Zu digitalen Arbeitsplattformen zählen
beispielsweise Lieferdienste wie Gorillas und Lieferando oder
Fahrdienstleister wie Uber.

Zudem teilte die Brüsseler Behörde mit: «Die Kommission wird die
EU-Wettbewerbsvorschriften nicht gegenüber Tarifverträgen
durchsetzen, die von Solo-Selbstständigen in einer schwachen
Verhandlungsposition ausgehandelt wurden.» Eine schwache Position sei
beispielsweise gegeben, wenn Solo-Selbstständige mit wirtschaftlich
stärkeren Unternehmen oder nach nationalem oder EU-Recht
Tarifverhandlungen führten. Was den Angaben der Kommission zufolge
jedoch in der Regel gegen EU-Wettbewerbsrecht verstößt, sind
Vereinbarungen etwa zu Preisen, die Verbraucher für eine
Dienstleistung zahlen sollen.