BGH verhandelt zu Klagerechten bei Datenschutzverstößen

29.09.2022 17:17

Karlsruhe (dpa) - Verbraucherschutzverbände dürften bald vom
Bundesgerichtshof (BGH) grünes Licht bekommen, unter bestimmten
Voraussetzungen wegen möglicher Datenschutzverstöße von Unternehmen
vor Gericht zu ziehen - auch wenn es keine konkret Betroffenen gibt.
Eine Bedingung könnte aber sein, dass mutmaßlich geschädigte
Verbraucher auch identifizierbar sind. So kristallisierte es sich am
Donnerstag bei einer Verhandlung in Karlsruhe heraus, in der der
Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Facebook vorgeht.

Der BGH hatte den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Rat gefragt, ob
eine Klagebefugnis des Verbandes gegen die europäische
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoße. Dies hatte der EuGH
verneint. Auf der Grundlage wurde nun weiterverhandelt. Der BGH will
sein Urteil am 10. November sprechen. (Az. I ZR 186/17)

In zwei weiteren am Donnerstag verhandelten Fällen geht es um die
Frage, ob auch Mitbewerber eines Unternehmens - konkret Apotheker -
in solchen Fällen klageberechtigt sind. Hierzu hatte sich der EuGH
nicht geäußert. Eventuell stellt der erste Zivilsenat daher den
Kollegen in Luxemburg dazu noch Fragen. Über seine Entscheidung will
er am 12. Januar informieren. (Az. I ZR 222/19 u.a.)