EU-Kommission startet Verfahren gegen Deutschland

29.09.2022 14:55

Brüssel/Berlin (dpa) - Weil Deutschland sich nach Ansicht der
Europäischen Kommission nicht an EU-Recht hält, hat die Brüsseler
Behörde mehrere Verfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet.
Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf die Schreiben aus Brüssel
zu reagieren, wie die Kommission am Donnerstag mitteilte. Die
sogenannten Vertragsverletzungsverfahren können mit einer Klage vor
dem EuGH und einer Geldstrafe enden.

Bei den Verfahren geht es zum einen um den Vorwurf, Deutschland habe
unfaire Berechnungsmethoden bei Leistungen wie Kurzarbeiter- oder
Krankengeld. Menschen, die in Deutschland arbeiten, aber in einem
Nachbarland wohnen, könnten nach Ansicht der EU-Kommission
rechtswidrig benachteiligt werden, da sie bestimmte Steuern nicht
anrechnen lassen könnten.

Ein zweiter Fall bezieht sich auf EU-Vorschriften über die Rückkehr
von Drittstaatsangehörigen, die sich illegal in Deutschland
aufhielten. Im dritten Verfahren geht es um elektronische
Mautsysteme. Mit den Vorgaben für diese soll den Angaben zufolge etwa
gewährleistet werden, dass der grenzüberschreitende
Informationsaustausch erleichtert wird. Nach Bewertung der Kommission
hat Deutschland die Vorschriften aber nicht vollständig umgesetzt.

In einem weiteren Fall droht im nächsten Schritt eine Klage vor
dem EuGH. Um dies zu verhindern, muss Deutschland nun klarstellen,
wie es Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer
Gebäude, zur Elektromobilität und zu Ladepunkten, sowie neue
Vorschriften für Inspektionen von Heizungs- und Klimaanlagen umsetzen
will.