EU-Abwehrinstrument gegen ausländische Übernahmen beschlossen

28.11.2022 16:24

Brüssel (dpa) - Die europäische Wirtschaft wird künftig strikter vo
r
wettbewerbsverzerrender Konkurrenz aus Ländern wie China geschützt.
Die EU-Staaten haben ein entsprechendes Gesetz angenommen, wie die
tschechische EU-Ratspräsidentschaft am Montag mitteilte. Tschechien
hat derzeit den regelmäßig wechselnden Vorsitz unter den EU-Ländern
.

Die EU-Verordnung schafft die Möglichkeit, staatlich subventionierten
Unternehmen aus Drittstaaten die Übernahme von Firmen aus der EU zu
untersagen. Zudem können mit Staatsgeld unterstützte Unternehmen von
öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Vor größeren Überna
hmen
oder Fusionen müssen Unternehmen demzufolge künftig offenlegen, ob
sie in den vergangenen Jahren Subventionen in Höhe von mehr als 50
Millionen Euro erhalten haben. Betroffen sind alle Übernahmen von
Unternehmen mit einem EU-Umsatz von 500 Millionen Euro oder mehr.

Bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge müssen Subventionen ab
einem Auftragsvolumen von 250 Millionen Euro offengelegt werden.
Darüber hinaus erhalten die Wettbewerbshüter der EU-Kommission die
Möglichkeit, künftig auf eigene Initiative auch Übernahmen und
Auftragsvergaben unterhalb der Grenzwerte zu untersuchen.
Unternehmen, die sich nicht an die neuen Regeln zu Meldepflichten
halten, können mit Geldbußen bestraft werden.

In Deutschland sind Investitionen chinesischer Firmen umstritten.
Viel Aufsehen erregte zuletzt die Beteiligung des chinesischen
Konzerns Cosco an einem Terminal im Hamburger Hafen. Da das
EU-Parlament der Verordnung ebenfalls schon zugestimmt hatte, ist der
Weg nun endgültig frei. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung
im EU-Amtsblatt in Kraft. Grundlage für das Gesetz war ein Vorschlag,
den die Europäische Kommission im Mai 2021 vorgestellt hatte.