PKK bleibt trotz Gerichtsurteil auf europäischer Terrorliste

03.04.2008 18:07

Brüssel/Luxemburg (dpa) - Die Kurdische Arbeiterpartie PKK bleibt
bis auf weiteres auf der Terrorliste der Europäischen Union. Das
bekräftigte der Ministerrat in Brüssel nach einem Urteil des EU-
Gerichts erster Instanz. Die EU-Richter in Luxemburg hatten zuvor
zwar eine frühere Aufnahme der PKK auf die Liste annulliert. Die EU-
Ratsverwaltung argumentierte jedoch, das Urteil vom Donnerstag
berühre die Gültigkeit der aktuellen Liste nicht.

Das Gericht hatte befunden, die Kurdenorganisation PKK stehe zu
Unrecht auf der im Jahr 2002 aufgestellten Terrorliste der
Europäischen Union. Der Beschluss der EU-Staaten, die PKK und die
kurdische Organisation Kongra-Gel auf die Terrorliste zu setzen, war
nach Ansicht des EU-Gerichts nicht ausreichend begründet.

Die Richter folgten mit ihrer Entscheidung einem früheren Urteil,
wonach auch die iranischen Volksmudschaheddin von der ursprünglichen
Terrorliste genommen werden mussten. Wenn die EU-Staaten Personen und
Organisationen auf die Liste setzen, werden deren Vermögenswerte in
der EU eingefroren.

Die Ratsverwaltung erklärte dazu, die EU habe seit dem ersten
Urteil ihr Verfahren zur Aufstellung der Liste geändert. Darauf
stünden nun 54 Personen sowie 48 Gruppen und Organisationen, die PKK
an 25. Stelle.

(Rechtssachen T-229/02 und T-253/04)
dpa ff xx n1 mo