EU-Gericht stärkt Verbraucherrechte bei Mängeln

17.04.2008 10:25

Luxemburg (dpa) - Auch in Deutschland muss ein Verbraucher nicht
dafür zahlen, dass er ein mangelhaftes Gerät so lange benutzt, bis
dieses vom Hersteller ersetzt wird. Der Europäische Gerichtshof
(EuGH) entschied am Donnerstag in Luxemburg, eine entsprechende
Vorschrift im deutschen Schuldrecht verstoße gegen das EU-Recht.

Eine Frau, die bei einem großen Versandhandel einen Backofen
gekauft hatte, hatte nach etwa eineinhalb Jahren festgestellt, dass
sich an der Innenseite die Emailleschicht ablöste. Der Versandhändler
ersetzte den Backofen zwar durch einen neuen, verlangte jedoch 69,97
Euro als Wertersatz dafür, dass die Frau den fehlerhaften Ofen
längere Zeit genutzt hatte.

Der EuGH erklärte dies für unrechtmäßig (Rechtssache C-404/06).
Der Verbraucher könne nach EU-Recht kostenlosen Ersatz verlangen,
sofern seine Forderung nicht unmöglich oder unverhältnismäßig sei.
Sonst nämlich könne er davon abgehalten werden, seine Ansprüche
geltend zu machen. Wenn der Verkäufer ein «nicht vertragsgemäßes
Verbrauchsgut» liefere, so müsse er die Folgen tragen. Die Interessen
des Verkäufers würden durch eine zweijährige Verjährungsfrist
ausreichend berücksichtigt. Zudem könne er die Ersatzlieferung
verweigern, wenn diese unverhältnismäßig sei.

Das höchste EU-Gericht war vom Bundesgerichtshof (BGH) angerufen
worden, weil dieser Zweifel an der Gültigkeit des deutschen Rechts
hatte.
dpa eb xx n1 kb