Abonnenten-Login

EU-Gericht: Auch ohne Verurteilung auf «Terrorliste»

02.09.2009 11:01

Luxemburg (dpa) - Wer vom EU-Ministerrat auf die sogenannte
«Terrorliste» der Europäischen Union gesetzt wird, muss nicht zuvor
rechtskräftig verurteilt worden sein. Dies entschied der Europäische
Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg. Es wies die Klage eines
in den Niederlanden lebenden Marokkaners ab. Der Mann hatte sich
dagegen gewehrt, dass die EU durch Aufnahme in die «Terrorliste» sein
Vermögen eingefroren hatte. Dies sei eine Verletzung seiner
Grundrechte und ein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung.

Der Mann war 2006 in Rotterdam wegen Mitgliedschaft in einer
Terrorgruppe verurteilt und im selben Jahr auf die EU-Liste von
Personen und Organisationen gesetzt worden, deren Vermögen
eingefroren wird. Im Januar 2008 wurde der Marokkaner in einem
Berufungsverfahren freigesprochen. Daraufhin wurde er im April 2008
von der EU-Liste wieder gestrichen.

Das EuGH bezeichnete das Vorgehen des EU-Ministerrates in erster
Instanz als rechtmäßig (Rechtssache T-37/07). Die Unschuldsvermutung
stehe in bestimmten Fällen nicht «Sicherungsmaßnahmen» entgegen.
Dabei handele es sich nicht um Strafmaßnahmen, der Feststellung von
Schuld oder Unschuld werde in keiner Weise vorgegriffen.

Das Einfrieren von Geldern sei erstens zeitlich begrenzt und
zweitens keine Einziehung des Vermögens - es stelle also auch «keine
Sanktion» dar. Nach geltendem Gemeinschaftsrecht sei keine vorherige
Verurteilung nötig. Die «auf ernsthafte und schlüssige Indizien
gestützte Aufnahme von Ermittlungen wegen der Förderung
terroristischer Handlungen» könne ausreichen.
dpa eb xx n1 jf


Anzeige