Gegen Israels Siedlungen - Völkerrecht und Sodawasser

03.09.2009 12:38

   Hamburg (dpa) - Die Europäische Union kritisiert seit Jahren
Israels Politik in den seit 1967 besetzten Gebieten. Bereits kurz
nach dem Sechs-Tage-Krieg annektierte Israel Ost-Jerusalem und
betrachtet die Metropole seither als «ewige und unteilbare Hauptstadt
Israels». Dagegen wollen die Palästinenser Ost-Jerusalem zur
Hauptstadt ihres angestrebten Staates machen. Die meisten Staaten
erkennen Israels Annektierung nicht an. So hat auch Deutschlands
Botschafter seinen Sitz weiterhin in Tel Aviv.

Der Bau von israelischen Siedlungen in Ost-Jerusalem und dem
Westjordanland verstößt laut EU gegen die Genfer Konvention und ist
damit völkerrechtswidrig. 1995 gewährte die EU Israel zollfreie
Einfuhren. Davon sind ausdrücklich Erzeugnisse aus israelischen
Siedlungen in den besetzten Gebieten ausgenommen. In der Praxis hatte
das aber kaum Folgen, da Israel auch die Siedlungen als sein
Staatsgebiet betrachtet und Exporte von dort als «Made in Israel»
ausgibt. Das gilt für Schnittblumen, Badesalz oder Sodawassergeräte
aus dem Westjordanland ebenso wie für Wein vom Golan.

Bei «Verdachtsfällen» sollen Behörden europäischer Länder vo
m
israelischen Zoll einen genauen Ortsnachweis verlangen. Bleibt dieser
aus, ist Zoll fällig. In der Vergangenheit gaben sich die
Importländer meist mit der Formulierung zufrieden, die Produkte kämen
aus einem Gebiet «unter israelischer Zollverwaltung». Im Jahr 2003
blieb der spanische Zoll aber bei einer Lieferung hart, weil Israel
sich weigerte, zwischen Produkten aus den besetzten Gebieten und
israelischen Erzeugnissen zu unterscheiden. Nun verlangte auch der
Hamburger Zoll Geld für die Einfuhr von Wassersprudlern der Marke
«Soda-Club» aus der Siedlung Maale Adumim.
dpa sr xxzz w4 mg