Urteil: Ausländische Mütter haben Bleiberecht
23.02.2010 11:23
Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das
Bleiberecht ausländischer Mütter in der EU gestärkt. Wer in einem
EU-Mitgliedsstaat ein Kind in der Schule oder Ausbildung habe, hat
Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung in diesem Staat, urteilten
die Richter am Dienstag in Luxemburg. Dies gelte auch dann, wenn sich
die Frau von ihrem Mann getrennt habe und sie kein Geld verdiene,
sondern auf Sozialhilfe angewiesen sei. Entscheidend ist nach Ansicht
der Richter, dass sich der betreffende Elternteil um das Kind
kümmert. Mit der Volljährigkeit des Kindes ende dieses Recht. Die
Richter gaben damit zwei Frauen aus England recht.
(Rechtssache: C-310/08 und C-480/08, Urteile im Internet:
http://dpaq.de/97cvn und http://dpaq.de/HdiFw)
dpa mt xx n1 tl
