EU-Gericht: Deutsche Datenschützer nicht unabhängig genug
09.03.2010 12:11
Luxemburg (dpa) - Die Datenschützer der deutschen Bundesländer
sind nach einem EU-Urteil nicht unabhängig genug. Da die
Datenschutzstellen der Länder staatlicher Aufsicht unterstellt sind,
könnten sie nicht in «völliger Unabhängigkeit» arbeiten - so wie
es
das EU-Gesetz vorsehe. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am
Dienstag in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-518/07). Daher
könnten sie Unternehmen und Verbände, die Daten von Bürgern nutzten,
nicht ausreichend kontrollieren. Die Richter gaben damit einer Klage
der EU-Kommission gegen Deutschland wegen Vertragsverletzung statt.
Nach Ansicht des Gerichts hat die Bundesregierung die EU-Vorgabe
falsch umgesetzt.
(Urteil im Internet http://dpaq.de/9dhPl)
(Achtung: Zusammenfassung bis 1430 - ca. 25 Zeilen)
dpa mt xx n1 mo
