Kein rasches Ende des Streits um EU-Gehälter

15.03.2010 14:08

   Luxemburg (dpa) - Im Streit um die Gehaltserhöhung für rund 44
000
Beamte der EU lässt sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) Zeit.
Eine Entscheidung über die ab 1. Juli 2009 geltende Erhöhung ist
nicht vor Mai 2011 zu erwarten. Gerichtspräsident Vassilios Skouris
lehnte den Antrag der EU-Kommission auf ein «beschleunigtes
Verfahren» ab, bestätigte ein Gerichtssprecher am Montag
in Luxemburg. Für ein solches Verfahren, das möglicherweise schon im

kommenden Mai den Gehaltsstreit entschieden hätte, gebe es keine
Gründe.

   Die EU-Kommission hatte im Dezember vergangenen Jahres gegen den
EU-Ministerrat geklagt, weil dieser den Beamten nur eine
Gehaltserhöhung von 1,85 Prozent bewilligt hatte. Die Vertreter der
EU-Regierungen hatten dies mit der Wirtschaftskrise begründet, die
Sparbereitschaft aller Bürger erfordere. Die Kommission hingegen ist
der Auffassung, dass den Beamten nach geltendem Recht 3,7 Prozent
mehr Gehalt zustehen. Die Kommission hatte auf einen Musterfall im
Jahr 1972 verwiesen - damals habe der EuGH in einem ähnlichen
Verfahren zugunsten der Beschäftigten entschieden.

Skouris wies das Verlangen der Kommission nach einem
beschleunigten Verfahren zurück. Auswirkungen, die der Streit auf die
nächste Tarifrunde haben können, seien nicht irreparabel.
Einzelklagen von EU-Beamten gegen die halbierte Gehaltserhöhung
seinen kein Problem, weil sie bis zur Entscheidung über die
Kommissionsklage ausgesetzt werden könnten. Die Tatsache, dass die EU
möglicherweise Zinsen auf Gehaltsnachzahlungen leisten müsse, sei ein
Risiko, das grundsätzlich bei derartigen Streitigkeiten bestehe. Der
Hinweis der Kommission, es handele sich um «einen vergleichsweise
einfachen Sachverhalt», sei unerheblich: Die Kompliziertheit einer
Klage habe grundsätzlich nichts mit deren Eilbedürftigkeit zu tun.

(Ablehnungsbeschluss: http://dpaq.de/vfS8T - Französisch)
dpa eb xx z2 dm