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Griechische Reparationsforderungen an Deutschland

18.03.2010 20:40

   Hamburg/Brüssel (dpa) - Griechische Politiker, Kriegsopfer- und

Hinterbliebenenverbände fordern immer wieder Reparationszahlungen von
Deutschland für die Gräueltaten des Zweiten Weltkriegs. Bisher weist
Berlin dies zurück. Jetzt hat auch Ministerpräsident Giorgos
Papandreou die Frage nach Entschädigung als «offen» bezeichnet.

1953 verschob das Londoner Schuldenabkommen die Regelung der
deutschen Reparationen auf die Zeit nach Abschluss eines «förmlichen
Friedensvertrages». Im Rahmen von Demontagen, Lieferungen oder der
Beschlagnahmung von Auslandsvermögen flossen Milliarden. Über die
internationale Reparationsagentur erhielt Griechenland einen Teil.

Daneben wurde 1960 ein deutsch-griechischer Vertrag für die
Entschädigung griechischer Opfer des Nazi-Terrors durch die
Bundesrepublik geschlossen. Es flossen 115 Millionen Mark. In den
1990er Jahren wurden zudem griechische Zwangsarbeiter durch die
Stiftung «Erinnerung, Verantwortung und Zukunft» entschädigt.

Das Londoner Moratorium wurde 1990 durch den «Zwei-plus-Vier-
Vertrag» zur Wiedervereinigung gegenstandslos. Nach Auffassung der
Bundesregierung ergibt sich aus ihm, dass die Reparationsfrage nach
dem Willen der Vertragspartner nicht mehr geregelt werden sollte, und
haben die der damaligen Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit
in Europa (KSZE) angehörenden Staaten - darunter Griechenland - in
der Charta von Paris wenig später zugestimmt. Es gibt indes Experten,
die argumentieren, dass die Unterzeichner den Vertrag nur «zur
Kenntnis» genommen haben und die Entschädigungsfrage damit eben noch
nicht geklärt ist.

Dennoch fordern griechische Verbände riesige Summen. Der frühere
griechische Widerstandskämpfer und Politiker Manolis Glezos etwa
setzt sich mit seinem «Nationalen Rat für die Inanspruchnahme
deutscher Schulden» für Reparationen ein. 2003 lehnte der
Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil Forderungen von vier
Griechen ab: Ansprüche der Hinterbliebenen ließen sich «weder aus dem

Völkerrecht noch aus dem deutschen Amtshaftungsrecht» ableiten.

In jedem Fall aber beruft sich Berlin auf die Haager
Landkriegsordnung, wonach die Frage von Reparationen nur
zwischenstaatlich und nicht mit Privatpersonen zu regeln ist. Und
Athen hat bislang nie konkret Reparationen gefordert. Vielleicht ein
Ausweg: Der damalige Bundespräsident Johannes Rau hatte im Jahr 2000
eine symbolische Geste Deutschlands angeregt.

(Die Argumentation der Bundesregierung: http://dpaq.de/ojd41)
dpa dj/jum/tt xx/xxzz w4 cro


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