Google-Anzeigendienst EU-rechtskonform

23.03.2010 12:15

Luxemburg/Brüssel (dpa) - Im Streit um die Verwendung von
Markennamen in der Suchmaschine Google hat der Internet-Gigant einen
Teilerfolg erzielt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am
Dienstag in Luxemburg, Google dürfe es Unternehmen erlauben, mittels
des Kaufs von Markennamen bei Suchanfragen in der «Anzeigen-Spalte»
zu erscheinen. Der Internetnutzer müsse jedoch klar den Hersteller
oder Anbieter der angepriesenen Ware beziehungsweise Dienstleistung
erkennen können - also beispielsweise ob es sich um Werbung des
Herstellers des vom Internetnutzer eingegebenen Markenprodukts
handelt oder nicht (Rechtssachen C-236/08 bis C-238/08).

Die Google-Suchfunktion zeigt bei einer Suche nach einem oder
mehreren Suchworten die Internetseiten an, die den Worten am ehesten
zu entsprechen scheinen. Dies sind im Fachjargon die sogenannten
«natürlichen» Suchergebnisse. Daneben bietet Google gegen Entgelt
einen «AdWords» genannten Referenzierungsdienst an. Damit kann
beispielsweise ein Kaufhaus Google dafür bezahlen, dass seine Werbung
bei der Suche nach dem - Markennamen - Vuitton im Anzeigen-Bereich im
rechten oder oberen Bildschirmbereich erscheint.

Dagegen hatten in Frankreich große Markenhersteller wie Louis
Vuitton oder Thonet geklagt und darauf verwiesen, dass auch Fälscher
ihre Billigware dank der Benutzung der bekannten Markennamen anbieten
könnten. Der Kassationsgerichtshof hatte dem EuGH daraufhin den Fall
zur Klärung vorgelegt.

Die obersten EU-Richter betonten indes, dass Vuitton als nächsten
Schritt den Anbieter der Fälscher-Ware verklagen könne. Es sei dann
Sache der französischen Justiz, zu klären, ob Google bewusst Anzeigen
von Herstellern von Plagiaten zugelassen habe.
dpa dj xx n1 ch