Befristete Jobs für ältere Arbeitnehmer

26.08.2010 14:52

Berlin (dpa) - Arbeitnehmer ab 53 Jahren dürfen - anders als von
der früheren rot-grünen Bundesregierung geplant - nicht unbegrenzt
mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt werden. Die ungültige
Regelung war 2003 eingeführt worden, um die Einstellungschancen für
ältere Arbeitnehmer zu verbessern.

Nach Einschätzung von Kritikern hat die Regelung allerdings nicht
mehr Ältere in einen Job gebracht. Die Bundesagentur für Arbeit in
Nürnberg kann keine Angaben dazu machen, wie viele ältere
Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen arbeiten.

Grundsätzlich dürfen befristete Arbeitsverträge nur abgeschlossen

werden, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. Für Arbeitnehmer
unter 53 Jahren erlaubt der Gesetzgeber die befristete Einstellung
für maximal zwei Jahre. Ältere Kollegen durften dagegen gemäß
Paragraf 14 des Deutschen Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG)
«ohne sachlichen Grund» und nur wegen ihres Alters immer wieder
befristet eingestellt werden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erklärte 2005
diesen Teil der Hartz-Gesetze für nicht rechtmäßig. Die Richter
verwiesen darauf, dass niemand in der EU wegen seines Alters
diskriminiert werden dürfe. Menschen dürften nicht mit Vollendung des
52. Lebensjahres von unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen
ausgeschlossen werden.

2007 bestätigte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt die
Luxemburger Entscheidung. Auch das Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe hat jetzt die Wirksamkeit des EuGH-Urteils bestätigt.

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