Karlsruhe meidet Konflikt mit Europäischem Gerichtshof

26.08.2010 16:56

Karlsruhe geht auf die EU zu: Das Bundesverfassungsgericht vermeidet
einen offenen Konflikt mit dem Europäischen Gerichtshof und übt sich
in Selbstbeschränkung. Das höchste deutsche Gericht akzeptierte das
EU-Verbot der Altersdiskriminierung.

   Karlsruhe/Berlin (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die
Kompetenzen der europäischen Gerichte gestärkt. In einer
Grundsatzentscheidung bestätigte das höchste deutsche Gericht die
Wirksamkeit eines umstrittenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs
zur Befristung von Arbeitsverträgen. Es akzeptierte damit das EU-
Verbot der Altersdiskriminierung.

Das Karlsruher Gericht setzte sich selbst in EU-Fragen Schranken:
Eine Kontrolle europäischer Entscheidungen komme nur in Betracht,
wenn die europäischen Institutionen ihre Kompetenzen schwerwiegend
überschritten, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten
Beschluss. (Az. 2 BvR 2661/06)

Das Urteil wurde von den Europapolitikern in Berlin begrüßt. Sie
hatten befürchtet, dass das Bundesverfassungsgericht nach seiner
Entscheidung zum Lissabon-Vertrag vom Juni 2009 die Kompetenzen der
EU-Gerichte und damit der Verlagerung von Zuständigkeiten nach
Brüssel weiter einschränken könnte. «Das Urteil hat praktisch keine

Auswirkung», sagte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums auf
dpa-Anfrage zu den Folgen für das deutsche Arbeitsrecht. Es ergebe
sich keine neue Lage und kein Handlungsbedarf.

Im konkreten Fall hatte der Kläger des Ausgangsverfahrens 2003 im
Zuge der Hartz-IV-Gesetze einen befristeten Arbeitsvertrag bei dem
Automobilzulieferer Honeywell Bremsbeläge bekommen. Die Befristung
erfolgte aufgrund einer Sonderregelung für Arbeitnehmer, die älter
als 52 Jahre sind. Der EuGH entschied jedoch, dass die Regelung zur
Befristung gegen das europäische Verbot der Altersdiskriminierung
verstößt. Das Bundesarbeitsgericht erklärte die Befristung daraufhin

für unwirksam.

   Nach Ansicht der klagenden Firma Honeywell, aber auch vieler
Rechtswissenschaftler hatte der EuGH mit dem Urteil zu den
befristeten Arbeitsverhältnissen seine Kompetenzen überschritten.
Ein allgemeines Verbot der Altersdiskriminierung gebe es im
Gemeinschaftsrecht nicht. Der EuGH habe die Grenzen erlaubter
Rechtsfortbildung verlassen und sich gewissermaßen als Erfinder von
EU-Recht betätigt.

   Nun bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Verbindlichkeit

der EuGH-Entscheidung. Zugleich nahmen die Karlsruher Richter ihre
Kompetenz zur Überprüfung europäischer Entscheidungen zurück. Der
Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Gerichtspräsident
Andreas Voßkuhle präzisierte damit seine umstrittene Entscheidung zum
EU-Vertrag von Lissabon aus dem Jahr 2009.

   Damals hatten die Richter betont, dass die EU nach dem «Prinzip

der begrenzten Einzelermächtigung» nur handeln darf, soweit ihr
Kompetenzen von den Mitgliedstaaten eingeräumt wurden. Für den Fall
«ersichtlicher Grenzüberschreitungen» beanspruchten die Richter
damals die Möglichkeit einer verfassungsrechtlichen Kontrolle.

   Nun stellte das Verfassungsgericht klar: Eine Kontrolle komme nur

in Betracht, wenn «das kompetenzwidrige Handeln der Unionsgewalt
offensichtlich ist und der angegriffene Akt im Kompetenzgefüge
zwischen Mitgliedstaaten und Union (...) erheblich ins Gewicht
fällt». Die aktuelle Entscheidung war allerdings innerhalb des Senats

umstritten: Richter Herbert Landau widersprach dem Ergebnis in einem
abweichenden Votum. Er ist der Auffassung, dass der EuGH seine
Kompetenzen überschritten hat.

Der SPD-Europapolitiker Axel Schäfer sagte dem «Tagesspiegel»:
«Der Beschluss trägt zum Rechtsfrieden bei.» Das Urteil zeige, dass
zwischen dem Karlsruher Gericht und europäischen Instanzen ein
«kooperatives Verhältnis» herrsche.

Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck begrüßte das Urtei
l:
«damit sind die Gegner der europäischen Antidiskriminierungspolitik
endgültig gescheitert.» Die Bundesregierung müsse die europäische
Antidiskriminierungspolitik jetzt ernst nehmen.

# dpa-Notizblock

## Redaktioneller Hinweis
- Dazu hat dpa unter anderem den Korrespondentenbericht dpa 0661
«Karlsruhe spitzt nur die Lippen» gesendet

## Internet
- [Pressemitteilung] (http://dpaq.de/SuuAY)

## Orte
- [Bundesverfassungsgericht](Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe)