Urteile/Deutschland/EU/Reaktionen EU-Kommission begrüßt Karlsruher Urteil
26.08.2010 19:02
Brüssel (dpa) - Die Grundsatzentscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zur Altersdiskriminierung ist in Brüssel
auf positive Resonanz gestoßen. Das höchste deutsche Gericht habe den
Vorrang von EU-Recht bestätigt, teilte ein Sprecher der EU-Kommission
am Donnerstagabend in Brüssel mit. «Das bestätigt, dass das EU-Gesetz
zur Altersdiskriminierung auf solider rechtlicher Grundlage steht,
sowohl in Deutschland als auch in der EU». Karlsruhe hatte die
Wirksamkeit eines umstrittenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs
zur Befristung von Arbeitsverträgen bestätigt und damit das EU-
Verbot der Altersdiskriminierung akzeptiert.
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