Kritik am Führerschein-Umtausch
27.08.2010 14:20
Berlin (dpa) - Die Grünen sind gegen die Regierungspläne, die
neuen EU-Führerscheine nach 15 Jahren ohne Vorbedingung umzutauschen.
Vor der Ausgabe der neuen Fahrerlaubnis müsse die Fahrtauglichkeit
des Betroffenen geprüft werden, forderte der verkehrspolitische
Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Winfried Herrmann, in der
Tageszeitung «Die Welt» (Freitag). Sein Parteikollege Michael Cramer
aus dem Europaparlament warb für regelmäßige Augen- und
Reaktionstests nach italienischem Vorbild.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) wandte sich jedoch
gegen derartige Forderungen. «Wir wollen grundsätzlich Mobilität fü
r
alle ermöglichen», betonte ein Ministeriumssprecher und warnte vor
der Diskriminierung älterer Autofahrer. Bei Verkehrsteilnehmern über
65 Jahren gebe es keine überdurchschnittliche Unfallhäufigkeit.
Am Vortag war bekanntgeworden, dass die Bundesregierung die
Umsetzung der EU-Richtlinie für einen europaweit einheitlichen
Führerschein auf den Weg gebracht hat. In dem Beschluss des
Europaparlaments aus dem Dezember 2006 ist unter anderem vorgesehen,
dass die Fahrerlaubnis künftig nur noch 15 Jahre gültig ist. Wenn
nach Ablauf dieser Frist ein neuer Führerschein beantragt wird, ist
nach derzeitiger Planung aber weder eine erneute Fahrprüfung noch ein
Gesundheitstest vorgesehen.
Cramer verwies jedoch auf die Zahl von jährlich 40 000
Verkehrstoten in Europa. Vor diesem Hintergrund sei Deutschland gut
beraten, die Fahrtauglichkeit seiner Bürger in regelmäßigen Abständ
en
zu überprüfen. Hermann ergänzte: «Ich bin sehr dafür, dass endlic
h
einmal diskutiert wird, warum eine einmal erteilte Fahrerlaubnis bis
ins Grab gültig sein soll.»
Für Unruhe sorgen auch weiterhin die europaweit vereinheitlichten
Führerscheinklassen, die bereits 1999 eingeführt worden waren. Dem
Bundestag liegt jetzt ein Gesetzentwurf des Bundesrats vor, der
Ausnahmeregelungen für Feuerwehrleute und Rettungskräfte vorsieht.
Sie sollen nach dem Willen der Länderkammer auch mit einem Pkw-
Führerschein Einsatzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen
steuern dürfen. Wer seinen Pkw-Führerschein nach 1999 gemacht, darf
damit - anders als früher - nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen
fahren. Für schwerere Wagen muss eine zusätzliche Fahrerlaubnis
erworben werden.
Vor einem Jahr hatten Bundestag und Bundesrat bereits den
sogenannten Feuerwehr-Führerschein eingeführt, der das Lenken von
schweren Rettungsfahrzeugen mit einer vereinfachten Zusatzausbildung
ermöglicht. Nach Ansicht von Bayern und Sachsen, auf die die
Bundesrats-Initiative zurückgeht, reicht diese Neuregelung aber nicht
aus, um die Einsatzfähigkeit der betroffenen Hilfsorganisationen
sicherzustellen.
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- [Gesetzentwurf des Bundesrats](http://dpaq.de/TkyES)
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