EU ernennt Bankdaten-Aufseher

27.08.2010 17:47

Brüssel (dpa) - Die EU-Kommission hat einen vorläufigen Aufseher
für die Auswertung von Bankdaten aus der EU durch US-Geheimdienste
bestellt. Diese Ernennung bedeutet, dass das offiziell am 1. August
in Kraft getretene sogenannte Swift-Abkommen nun auch tatsächlich
angewendet werden kann. Dies teilte die für innere Sicherheit
zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström am Freitag in Brüssel
mit. Über die Identität des Aufsehers wurde aus Sicherheitsgründen
nichts mitgeteilt.

Die EU und die USA hatten sich nach monatelangen Verhandlungen auf
ein Abkommen geeinigt, in dem Mindeststandards für den Datenschutz
bei der Auswertung der Bankdaten festgelegt werden. US-Geheimdienste
dürfen demnach Überweisungen ins nicht-europäische Ausland, die fast

vollständig über den Dienstleister Swift abgewickelt werden,
kontrollieren. Dabei geht es darum, terroristischen Netzwerken und
Plänen auf die Spur zu kommen.

Ob im Einzelfall - wie vorgeschrieben - genügend Verdachtsmomente
für die Überprüfung einer Zahlung vorliegen, soll unter anderem
ständig von einem Aufseher der EU «peinlich genau», so Malmström,
überprüft werden. Überweisungen innerhalb Europas sind nicht
betroffen. Einen ständigen Aufseher wird die EU ernennen, sobald sich
die Regierungen auf ein Verfahren für diese Entscheidung geeinigt
haben.

# dpa-Notizblock

## Internet
- [Text des Swift-Abkommens](http://dpaq.de/uOQ3g und
http://dpaq.de/sQM4y)

## Orte
- [Swift](Avenue Adèle 1, B-1310 La Hulpe)
- [EU-Kommission](Rue de la loi 200, B-1049 Brüssel)