Deutsche Post siegt endgültig vor EU-Gericht

02.09.2010 12:25

   Luxemburg (dpa) - Die Deutsche Post AG hat den europäischen
Rechtsstreit um eine milliardenschwere staatliche Beihilfe endgültig
gewonnen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippte am Donnerstag in
Luxemburg letztinstanzlich eine frühere Entscheidung der EU-
Wettbewerbshüter, wonach der frühere Monopolist 572 Millionen Euro
unerlaubte Beihilfen zurückerstatten muss. Inklusive Zinsen macht
dieser Betrag mehr als eine Milliarde Euro aus.

   Das höchste EU-Gericht bestätigte damit ein erstinstanzliches

Urteil aus Luxemburg aus dem Jahr 2008. Die Post hatte damals nach
dem Spruch der Richter vom Bund über eine Milliarde Euro
zurückerhalten. Der Betrag kann nun bei der Post verbleiben. Die EU-
Kommission war gegen die erste Gerichtsentscheidung in Berufung
gegangen.

   Die Brüsseler Wettbewerbshüter entschieden bereits 2002 gegen
die
Post. Der Vorwurf lautete, der Postdienstleister habe in den 90er
Jahren im Paketdienst Dumpingpreise genommen. Die dort entstandenen
Verluste seien mit staatlicher Unterstützung - beispielsweise über
das Briefmonopol - ausgeglichen worden. Es war einer der höchsten
Beträge, die jemals in Brüssel von einem Unternehmen zurückgefordert

wurden. Die Post musste zahlen, klagte aber zugleich gegen die
Entscheidung.

   Die erste EuGH-Instanz gestand der Post dann zu, dass für die
Erfüllung öffentlicher Aufgaben Mehrkosten anfallen. Die Kommission
habe nicht nachgewiesen, dass die Post einen ungerechtfertigten
Vorteil erhielt. Die Wettbewerbshüter hatten damals das Verfahren
nach einer Beschwerde des Paketversenders UPS ins Rollen gebracht.
Die zweite Instanz urteilte nur darüber, ob beim Urteil 2008
Verfahrensfehler gemacht wurden. Dies war nicht der Fall.

# dpa-Notizblock

## Internet
- [EuGH] (www.curia.europa.eu)

## Orte
- [EuGH](Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg, 2925 Luxemburg,
Luxemburg)
- [EU-Kommission](Rue de la loi 200, B-1049 Brüssel)

## Service
- Rechtssache C-399/08P