Monopol gekippt: Aktien von Glücksspielanbietern legen zu
08.09.2010 18:24
Frankfurt/Main (dpa) - Die Aktien von Wettanbietern haben am
Mittwoch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu
Sportwetten und Glücksspielen massiv zugelegt. So verbuchten die im
SDax gelisteten Aktien von Tipp24 zum Handelsschluss ein Plus von
14,51 Prozent auf 27,350 Euro und lagen damit unangefochten an der
Spitze des Kleinwerteindex. Dieser konnte insgesamt lediglich um 0,63
Prozent auf 4241,52 Punkte zulegen.
Noch deutlicher nach oben ging es für die Papiere des Anbieters
Jaxx, die sich um mehr als 47 Prozent auf 2,220 Euro verteuerten.
Bwin-Titel gewannen 6,40 Prozent auf 41,330 Euro, während die Aktien
von Bet-at-Home um mehr als 17 Prozent auf 21,210 Euro zulegten.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hatte entschieden, dass
das deutsche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele nicht mit dem
EU-Recht vereinbar ist. Das Urteil sei für Glücksspielanbieter eine
positive Nachricht, kommentierte ein Händler. Ein anderer Börsianer
sagte, bis es erste Einschätzungen von Juristen gebe, blieben viele
Fragen offen. «Aber auf den ersten Blick sieht das gut aus.» Analyst
Christoph Schmidt vom Vermögensverwalter N.M.F. AG gab zu bedenken,
dass es wohl noch dauern werde, bis die deutsche Justiz auf das
Urteil reagieren werde.
Derweil nannte Analyst Christoph Blieffert von der französischen
Investmentbank Cheuvreux die Entscheidung der Richter überraschend.
Dadurch sei die Wahrscheinlichkeit für eine neue, liberalere Regelung
des Glücksspiels in Deutschland gestiegen.
Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes verstößt die deutsche
Regelung für Sportwetten und Glücksspiele gegen die Niederlassungs-
und Dienstleistungsfreiheit in der EU. Die Richter begründeten ihre
Auffassung mit der erheblichen Werbung, die die staatlich genehmigten
Anbieter von Glücksspielen betrieben. Das Monopol diene nicht mehr
der Bekämpfung der Spielsucht, wie die staatliche Seite stets
argumentiert hatte. Die deutsche Regelung dürfe nicht weiter
angewandt werden, bis eine neue erlassen sei, die mit EU-Recht
übereinstimme, erklärten die Richter.
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