Urteil über deutsches Flugverbot für Zürich
08.09.2010 21:00
Luxemburg (dpa) - Im Streit um nächtliche Flugbeschränkungen
deutscher Behörden für den Flughafen Zürich spricht das EU-Gericht
in erster Instanz heute (Donnerstag/1000) in Luxemburg ein Urteil.
Das Gericht entscheidet über eine Klage der Schweiz gegen die
EU-Kommission. Die Kommission habe das sogenannte deutsche
«Nachtflugverbot» nicht hinnehmen dürfen. Die deutschen
Beschränkungen verstießen gegen das Luftverkehrsabkommen, das Bern
mit der EU geschlossen habe. Das deutsche Luftfahrtbundesamt hatte
Anfang 2003 angeordnet, dass Flugzeuge im Landeanflug auf Zürich
abends, nachts und am frühen morgen nicht mehr über deutsches Gebiet
fliegen dürfen. Nach Ansicht der Schweiz war diese Anordnung
«unverhältnismäßig» und ein Eingriff in die Dienstleistungsfreihe
it.
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## Orte
- [Europäischer Gerichtshof](Rue du Fort Niedergruenewald, 2925
Luxemburg)
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