Brüssel will deutsche Steuervergünstigungen kippen

25.01.2011 17:42

Brüssel (dpa) - Die EU-Kommission will die von Deutschland
gewährten Steuervergünstigungen für kriselnde Unternehmen kippen.
Europas Wettbewerbshüter halten ein wesentliches Element der
Unternehmensbesteuerung in Deutschland für unvereinbar mit EU-Recht.
Das verlautete am Dienstag aus der EU-Behörde in Brüssel, die damit
einen Bericht des «Handelsblatts» bestätigte. Auf ihrem Treffen an
diesem Mittwoch werde die Kommission einen entsprechenden Beschluss
fassen.

Seit einem Jahr haben die EU-Wettbewerbshüter die
«Sanierungsklausel» Deutschlands in einem förmlichen Verfahren
genauer unter die Lupe genommen. Die Klausel ist ein Eckpfeiler des
Gesetzes, mit dem die Bundesregierung das Wachstum in Deutschland
ankurbeln will. Die im Sommer 2009 beschlossene Regel erlaubt
Unternehmen, beim Kauf einer Problemfirma deren Verlustvorträge ohne
zeitliche Begrenzung steuerlich zu nutzen. Das wäre künftig nicht
mehr möglich. «Das ist ein harter Brocken, den Deutschland schlucken
muss», sagte ein EU-Diplomat.

Nach Ansicht der Kommission ist die Steuervorschrift eine
staatliche Beihilfe, die nicht mit den europäischen Leitlinien für
Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen vereinbar ist. Eine Beihilfe
müsste in Brüssel angemeldet und dort genehmigt werden, was die
Bundesregierung nicht getan habe. Die Wettbewerbsbehörde kritisiert,
dass die Maßnahme selektiv ist und notleidende Unternehmen anders
behandelt als gesunde.

Bei Eröffnung des Verfahrens im Februar 2010 hatte
EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia gesagt: «Die Kommission muss
darauf achten, dass die Vorschriften für den Verlustvortrag nicht
diskriminierend sind.»

# dpa-Notizblock

## Redaktionelle Hinweise
- Der «Handelsblatt»-Beitrag lag vorab in redaktioneller Fassung vor

## Internet
- [Mitteilung der EU-Kommission zur Eröffnung des Verfahrens im
Februar 2010](http://dpaq.de/D4wxz)

## Orte
- [EU-Kommission](Rue de la Loi 200, B-1049 Brüssel, Belgien)