EU-Richter entscheiden über Gen-Honig

06.09.2011 03:30

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof entscheidet heute
(Dienstag/15.00) über den Verkauf von Honig mit Rückständen aus
gentechnischer Produktion. Das Urteil über die Klage eines Imkers aus
Augsburg gilt als wegweisend: Nach Angaben von Imker-Verbänden könnte
das höchste EU-Gericht dafür sorgen, dass Importhonige aus den
Regalen der Supermärkte verschwinden. Denn Spuren von Gen-Pollen sind
in vielen Honigsorten enthalten, vor allem aus Nord- und Südamerika,
wo weitaus mehr Gen-Pflanzen angebaut werden als hierzulande.

Der Imker aus Augsburg hatte gegen den Freistaat Bayern geklagt.
Er produzierte Honig in der Nähe eines Grundstücks, auf dem zu
Forschungszwecken gentechnisch veränderter Mais angebaut wurde. In
seinen Bienenstöcken und seinem Honig stellte der Imker daraufhin
2005 Gen-Pollen fest und ließ den Honig vernichten.

Die Erfolgsaussichten des Klägers sind gut: Bereits vor Monaten
stellte der Gutachter des Gerichtshofs fest, dass Honig mit kleinsten
Spuren von Gen-Blütenstaub eine Zulassung benötige, um in den Handel
zu kommen. Der Gerichtshof folgt in den meisten Fällen der Meinung
des Gutachters.

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