Kernpunkte des neuen EU-Sparpakts

31.01.2012 17:12

Brüssel (dpa) - Mit strenger Haushaltsdisziplin das Vertrauen der
Finanzmärkte zurückgewinnen - so lautet das Ziel des Sparpaktes. 25
EU-Länder, darunter die 17 Euro-Staaten, haben den «Fiskalpakt»
beim EU-Gipfel am Montag gebilligt. Großbritannien und Tschechien
stimmten nicht zu. Daher ist der Pakt innerhalb der EU-Verträge nicht
möglich, sondern wird ein zwischenstaatlicher Vertrag. Die Kernpunkte
des Paktes:

AUSGEGLICHENER HAUSHALT: Die Unterzeichner streben nahezu
ausgeglichene Haushalte an. Das jährliche, um Konjunktur- und
Einmaleffekte bereinigte Staatsdefizit eines Landes darf 0,5 Prozent
der Wirtschaftskraft nicht übersteigen. Das ist weniger streng als
die Schuldenbremse für den Bund.

AUTOMATISCHE SANKTIONEN: Überschreitet das Defizit eines Staates
die Obergrenze, greifen automatisch die von der EU-Kommission
vorzuschlagenden Sanktionen. Diese sind nur mit einer Zwei-Drittel-
Mehrheit der EU-Finanzminister zu stoppen - anders als bisher. Liegt
die Gesamtverschuldung über 60 Prozent der Wirtschaftsleistung, soll
sie pro Jahr um ein Zwanzigstel reduziert werden.

SCHULDENBREMSE: Die Staaten führen nationale Schuldenbremsen ein
und verankern sie in ihrem Recht. Dies soll auf Verfassungs- oder
vergleichbarer Ebene erfolgen.

KLAGERECHT: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll überprüfen, ob

die Staaten diese Schuldenbremse auch in nationales Recht umsetzen.
Wer das nicht ausreichend macht, kann vor dem EuGH verklagt werden.
Klagen kann ein Unterzeichnerland - die Bundesregierung hatte dieses
Recht auch für die EU-Kommission gefordert.

SANKTIONEN: In letzter Konsequenz kann der Europäische Gerichtshof
eine Geldstrafe von bis zu 0,1 Prozent der Wirtschaftsleistung gegen
ein Land verhängen. Die Summen fließen in den Euro-Rettungsfonds ESM.

INKRAFTTRETEN: Der Pakt soll spätestens Anfang 2013 in Kraft
treten, sofern bis dahin zwölf Euro-Länder den Text ratifiziert
haben. Innerhalb einer Frist von maximal fünf Jahren soll der Pakt in
den EU-Vertrag integriert werden.

VERKNÜPFUNG MIT ESM: Wie von Deutschland gefordert, soll der
Sparpakt mit dem im Juli startenden ESM verknüpft werden. ESM-Hilfen
sollen also nur die Euro-Länder erhalten, die auch den neuen Pakt
unterzeichnet haben.

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- [Fiskalpakt](http://dpaq.de/Eps3j