Ungarn beugt sich EU-Kritik an Pensionierung von Richtern

16.07.2012 18:09

Budapest (dpa) - Ungarns Verfassungsgericht kassiert den
Zwangsruhestand für Richter. Richter, die auf Druck der
rechtsnationalen Regierung vorzeitig in Rente geschickt wurden,
können wieder ihren alten Beruf ausüben, urteilte das ungarische
Verfassungsgericht am Montag. Damit kippte das Gericht ein Gesetz,
dem zufolge das Rentenalter für Richter von 70 auf 62 Jahre
herabgesetzt wurde. Die EU-Kommission hatte unter anderem wegen
dieses Gesetzes beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen
Budapest wegen Verletzung der EU-Verträge eingereicht.

EU-Justizkommissarin Viviane Reding begrüßte das Urteil. «Das
Verfassungsgericht von Ungarn scheint sich damit ähnlichen
juristischen Bedenken anzuschließen [wie jenen], die die Kommission
mit einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen
Gerichtshof ... angesprochen hat», teilte Reding mit. «Als die
Justizkommissarin der EU bleibe ich bereit, in allen Mitgliedsstaaten
zur Verteidigung der Unabhängigkeit der Justiz einzuschreiten.»

Kritiker hatten der Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban
vorgeworfen, durch diese Regelung die Justiz beeinflussen zu wollen,
indem sie hunderte vakant werdende Richterposten mit politischen
Freunden besetzt. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts können nun
274 ungarische Richter, die in diesem Jahr in den Ruhestand geschickt
wurden, ihre Arbeitsplätze vor dem Verwaltungsgericht wieder
einklagen.