EU-Gericht: Recht auf Asyl bei schwerer religiöser Verfolgung
05.09.2012 15:41
Luxemburg (dpa) - EU-Staaten müssen Ausländer als Flüchtlinge
anerkennen, wenn diese in ihrer Heimat in schwerwiegender Weise
religiös verfolgt werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH)
am Mittwoch in Luxemburg festgestellt. Er antwortete damit auf eine
Frage des deutschen Bundesverwaltungsgerichts. Dieses wollte wissen,
welche Art von Verfolgung die Anerkennung als Flüchtling
rechtfertige.
Dabei ging es um zwei Personen aus Pakistan, die der
Ahmadiyya-Gemeinschaft angehören: Diese versteht sich als islamische
Reformbewegung, wird aber in Pakistan verfolgt. Ahmadis, die sich als
Muslime bezeichnen, droht drei Jahre Haft. Sollten sie den Namen
Mohammeds «verunglimpfen», so droht ihnen in Pakistan sogar die
Todesstrafe.
Die EU-Richter entschieden, Einschränkungen der Religionsfreiheit
müssten «hinreichend schwerwiegend» sein, um eine Verfolgung
darzustellen. Es dürfe aber kein Unterschied zwischen privater und
öffentlicher religiöser Betätigung gemacht werden. Der «subjektive
Umstand», dass für einen Betroffenen eine bestimmte religiöse Praxis
in der Öffentlichkeit wichtig sei, sei «ein relevanter Gesichtspunkt»
bei der Beurteilung der Gefahr.
Wenn feststehe, dass eine «tatsächliche Gefahr einer Verfolgung»
drohe, müsse ein Antragsteller als Flüchtling anerkannt werden. Ihm
dürfe nicht von EU-Staaten zugemutet werden, auf bestimmte
Glaubensbekundungen zu verzichten.