Urteil: Verbraucher kann nach Einkauf im Ausland zu Hause klagen

06.09.2012 12:32

Luxemburg/Brüssel (dpa) - Wer bei einem Händler in einem anderen
EU-Land einkauft, kann im Streitfall vor einem heimischen Gericht
klagen. Dieses Recht gilt nicht nur für Verträge, die im Internet,
per Telefon oder Post abgeschlossen wurden, sondern auch wenn der
Verbraucher ins Ausland gefahren ist und dort den Kaufvertrag
unterschrieben hat. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am
Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-190/11) entschieden.
Im konkreten Fall ging es um eine Österreicherin, die ein Auto in
Hamburg gekauft hatte, und erst zu Hause Mängel am Wagen entdeckte.