(Zusammenfassung 1330 - neu: weitere Stimmen) Deutschland dringt auf Rechtsänderung für europäische Bankenaufsicht
28.05.2013 13:25
Europa will seine Banken krisenfester machen. Ab 2014 soll die EZB
große Institute zentral überwachen. Die Rechtsgrundlage dafür ist aus
deutscher Sicht wackelig.
Frankfurt/Main (dpa) - Europa kommt aus deutscher Sicht für die
gemeinsame Überwachung seiner Banken nicht um eine Änderung der
EU-Verträge herum. Die angestrebte Konstruktion unter dem Dach der
Europäischen Zentralbank (EZB) sei auf Dauer nicht tragfähig - das
machten Aufseher, Politik und Bankenvertreter am Dienstag bei einem
Bundesbank-Symposium in Frankfurt deutlich. Auch ein
grenzüberschreitendes Instrument zur Abwicklung kriselnder Banken
brauche ein stabiles rechtliches Fundament.
«Das ist eine Krückenlösung jetzt mit der EZB», urteilte Michael
Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken
(BdB). Um die Unabhängigkeit der Geldpolitik ohne Zweifel zu wahren,
müssten mittel- bis langfristig die EU-Verträge geändert werden.
Der Leiter der Finanzmarktabteilung im Bundesfinanzministerium,
Levin Holle, erklärte, Deutschland mache sich für eine
Vertragsänderung stark: «Wir schulden den Menschen in Deutschland und
Europa dauerhaft tragfähige Lösungen.»
Die zentrale europäische Bankenaufsicht soll Mitte 2014 ihre
Arbeit aufnehmen. Die EZB wird dann direkt etwa 130 Institute
überwachen, davon etwa 25 in Deutschland. Ein «Supervisory Board» mit
Vertretern der nationalen Aufsichtsbehörden und der EZB soll die
Weichen stellen - etwa für Kapitalvorgaben oder im Notfall die
Schließung eines Instituts. Letztlich entscheiden muss der EZB-Rat
als oberstes Gremium der Notenbank. Kritiker bemängeln, Geldpolitik
und Bankenaufsicht seien damit nicht ausreichend getrennt.
Ergänzend zur Bankenaufsicht braucht Europa nach Ansicht von
Bundesbank-Vizepräsidentin Sabine Lautenschläger eine gemeinsame
Abwicklungsbehörde: «Es macht auf Dauer keinen Sinn, Banken auf
europäischer Ebene zu beaufsichtigen und deren Abwicklung dann auf
nationaler Ebene durchzuführen.» Eine europäische Abwicklungsbehörd
e
müsse allerdings «auf festem Boden stehen, und dafür wird vermutlich
eine Primärrechtsänderung notwendig sein», sagte die Aufseherin.
Die Restrukturierung und Abwicklung einer großen Bank müsse
möglich sein, «ohne dass die Finanzstabilität erheblich gefährdet
wird und ohne dass Steuergelder in Anspruch genommen werden», sagte
Lautenschläger. Ministeriumsvertreter Holle betonte: «Auch ein
solcher Abwicklungsmechanismus darf nicht zu einer Vergemeinschaftung
von Bankschulden durch die Hintertür führen.»
Lautenschläger warnte vor überzogenen Erwartungen an zusätzliche
regulatorische Instrumente wie die Einführung einer
Höchstverschuldungsquote für Banken («Leverage Ratio»): «Die Leve
rage
Ratio ist brauchbar als ein Instrument von vielen in einem gut
gefüllten Werkzeugkasten, aber sie hat auch Schwächen.»
An die Adresse der USA, wo die Politik die Kapitalregeln für
Auslandsbanken verschärfen will, sagte Lautenschläger: «Nationale
Sonderregeln passen nicht in eine Welt mit international tätigen
Banken. Eine Renationalisierung von Regulierung und Aufsicht sorgt
für ungleiche Wettbewerbsverhältnisse, sie begünstigt
Regulierungsarbitrage und kann aus diesem Grund sogar dazu führen,
dass sich dadurch systemische Risiken erst aufbauen.»
