Mutterschaftsurlaub bei Leihmutterschaft spaltet EU-Gericht

26.09.2013 11:25

Luxemburg (dpa) - Die Frage, ob eine sogenannte Sorgemutter, deren
Kind von einer «Leihmutter» ausgetragen wurde, Anspruch auf
Mutterschaftsurlaub hat, wird in zwei ähnlichen Fällen von zwei
Generalanwälten des höchsten EU-Gerichts unterschiedlich beurteilt.
Die deutsche Generalanwältin Juliane Kokott meinte in ihrem Gutachten
zu einem Fall in Großbritannien am Donnerstag vor dem Europäischen
Gerichtshof in Luxemburg, die nicht-leibliche Mutter habe zumindest
Anspruch auf einen Teil des gesetzlich garantierten
Mutterschaftsurlaub von 12 Wochen. Ihr schwedischer Kollege Nils Wahl
kam in einem Fall aus Irland hingegen zu dem Schluss,
Mutterschaftsurlaub stehe nur Frauen zu, die selbst ein Kind geboren
hätten. In den meisten Fällen folgt der Gerichtshof dem Gutachten
seines Generalanwaltes.