(Hintergrund) Die Sperrklauseln zur Europawahl in den einzelnen EU-Ländern (Grafik Nr. 20286)

18.12.2013 12:06

Berlin (dpa) - In mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union
sieht das nationale Wahlrecht Sperrklauseln bei der Wahl zum
Europäischen Parlament vor:

EU-Land Sperrklausel

Belgien keine
Bulgarien ca. 5,88 Prozent *)
Dänemark keine
Deutschland 3 Prozent
Estland keine
Finnland keine
Frankreich 5 Prozent **)
Griechenland 3 Prozent
Großbritannien keine
Irland keine
Italien 4 Prozent
Kroatien 5 Prozent
Lettland 5 Prozent
Litauen 5 Prozent
Luxemburg keine
Malta keine
Niederlande keine
Österreich 4 Prozent
Polen 5 Prozent
Portugal keine
Rumänien 5 Prozent
Schweden 4 Prozent
Slowakei 5 Prozent
Slowenien 4 Prozent
Spanien keine
Tschechien 5 Prozent
Ungarn 5 Prozent
Zypern keine

*) Die Klausel in Bulgarien variiert leicht von Wahl zu Wahl, da sie
jeweils nach Zahl der gültigen Stimmen neu festgelegt wird.

**) In Frankreich gelten Sperrklauseln je Wahlkreis, in allen anderen
Ländern landesweit.

(Quelle: wahlrecht.de)