EU-Richter: Arbeitnehmer behält Urlaubsanspruch auch nach dem Tod

12.06.2014 10:42

Luxemburg (dpa) - Ein Arbeitnehmer hat auch nach seinem Tod noch
Anspruch auf Jahresurlaub. Seine Witwe kann daher einen finanziellen
Ausgleich für Urlaub verlangen, den der Verblichene nicht mehr nehmen
konnte. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in
Luxemburg entschieden. Er reagierte damit auf eine entsprechende
Anfrage des Landesarbeitsgerichts in Hamm. Gemäß EU-Recht dürfe der
Anspruch auf bezahlten Urlaub oder eine finanzielle Abgeltung für
nicht genommenen Urlaub nicht deshalb «untergehen», weil der
Arbeitnehmer nicht mehr lebt. Die höchsten EU-Richter stellten
außerdem fest, dass die finanzielle Abgeltung nicht davon abhänge,
dass der Betroffene zuvor einen entsprechenden Antrag gestellt hat.