Großbritannien beteiligt sich weiterhin am Europäischen Haftbefehl

10.11.2014 23:06

London (dpa) - Großbritannien wird sich weiterhin am System des
Europäischen Haftbefehls beteiligen. Nach stundenlangem heftigen
Streit stimmte das Parlament am Montag in London mit großer Mehrheit
dafür, ein Paket aus elf EU-weiten Regelungen der Innen- und
Justizpolitik in Großbritannien zu übernehmen. Der Europäische
Haftbefehl dient der Vereinfachung der EU-weiten Auslieferung von
Straftätern.

Der Europäische Haftbefehl war in der Abstimmungsvorlage zwar nicht
ausdrücklich genannt. Jedoch soll die Abstimmung nach den Worten von
Innenministerin Theresa May auch für weitere Maßnahmen gelten -
darunter der Haftbefehl.

Zum 1. Dezember scheidet Großbritannien gemäß einer im
Lissabon-Vertrag von 2007 zugestandenen Austrittsklausel aus 133
EU-weiten Regelungen der Innen- und Justizpolitik aus. 35 davon will
die Regierung beibehalten und muss sie deshalb einzeln wieder
einführen. Viele Parlamentarier empörten sich am Montag darüber, dass

in der Abstimmungsvorlage nur 11 der 35 Regelungen aufgelistet waren
und forderten eine Einzelabstimmung über den Europäischen Haftbefehl.

Für Premierminister David Cameron wäre ein gesondertes Votum heikel
gewesen, weil er kurz vor einer wichtigen Nachwahl in einem Wahlkreis
Gegenwind von EU-Kritikern in der eigenen konservativen Partei hätte
befürchten müssen.