Das EU-Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit

07.01.2016 14:49

Brüssel (dpa) - Im Kampf gegen staatliche Willkür in Mitgliedstaaten
hat sich die EU im März 2014 ein neues Verfahren zugelegt. Damit gibt
es die Möglichkeit, Gefahren gegen die Rechtsstaatlichkeit zu
untersuchen. Dabei kann es um Verstöße gegen gemeinsame Grundwerte,
Probleme bei der Achtung der Menschenwürde sowie Einschränkungen in
den Bereichen Freiheit oder Demokratie gehen.

Das Verfahren ist eine Art Frühwarnmechanismus und läuft in drei
Stufen ab: Zunächst bewertet die EU-Kommission, ob die
Rechtsstaatlichkeit gefährdet ist. Falls dies der Fall ist,
übermittelt die Kommission ihre Bedenken. Die betreffende Hauptstadt
kann antworten.

In einem zweiten Schritt spricht die Kommission Empfehlungen aus. In
der dritten Phase wird überprüft, inwiefern der Mitgliedstaat diese
Empfehlungen innerhalb einer gewissen Frist in die Tat umsetzt.

Verläuft dies alles ergebnislos, bleibt der Kommission noch das
Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags - im Diplomatenjargon ist
das die «Atombombe». Dabei kann bei «schwerwiegender und anhaltender

Verletzung» der im EU-Vertrag verankerten Werte einem Staat in
letzter Konsequenz das Stimmrecht bei Ministerräten und EU-Gipfeln
entzogen werden.

Das Rechtsstaatlichkeitsverfahren wurde nicht ohne Grund geschaffen.
Hintergrund waren Auseinandersetzungen mit Ungarns
rechtskonservativem Premier Viktor Orban nach seinem Wahlsieg 2010.
Die Kommission sah die Medienfreiheit sowie die Unabhängigkeit von
Richtern und der Justiz in Gefahr. Das Verfahren wurde noch nicht
benutzt. Auch der Artikel 7 wurde bisher nicht aktiviert.

Ergänzend zum Verfahren der EU-Kommission einigten sich die
EU-Staaten im Dezember 2014 darauf, dass bei europäischen
Ministertreffen Rechtsstaatsprinzipien debattiert werden können, um
politischen Druck auszuüben.