Wie lange sind Grenzkontrollen im Schengen-Raum rechtlich möglich?

01.05.2016 12:01

Berlin (dpa) - Grundsätzlich gilt zwischen den 26 Schengen-Staaten in
Europa die Reisefreiheit. Wegen des starken Flüchtlingsandrangs hatte
Deutschland aber am 13. September 2015 wieder Grenzkontrollen
eingeführt. Eine Reihe anderer Staaten folgten, unter ihnen
Österreich, Belgien, Frankreich und mehrere skandinavische Länder.

Seitdem wurden die Grenzkontrollen immer wieder verlängert. Rechtlich
ist das möglich. Ein Mitgliedstaat muss im Falle einer solchen
Entscheidung die anderen Länder und die EU-Kommission informieren.
Die Kommission prüft dann, ob die Maßnahme gerechtfertigt ist.

Der Schengen-Grenzkodex lässt zwar nur eine «vorübergehende
Wiedereinführung» von Kontrollen zu - zunächst für 30 Tage.
Verlängerungen um jeweils weitere 30 Tage sind aber möglich - bis zu
einer Höchstdauer von sechs Monaten. Aber unter außergewöhnlichen
Umständen dürfen die Kontrollen sogar zwei Jahre lang dauern.

Dazu sagt Artikel 23 des Schengen-Grenzkodexes: «Der Gesamtzeitraum,
innerhalb dessen Kontrollen an den Binnengrenzen wiedereingeführt
werden können, (...) beträgt höchstens sechs Monate. Liegen
außergewöhnliche Umstände (...) vor, so kann dieser Gesamtzeitraum
(...) auf eine Höchstdauer von zwei Jahren verlängert werden.»