EuGH: Brüssel darf zum Pflanzenschutz Rodungsbefehl geben

09.06.2016 11:56

Luxemburg (dpa) - Um die Ausbreitung des Pflanzenschädlings Xylella
fastidiosa zu verhindern, darf die EU-Kommission Rodungsmaßnahmen
anordnen. Wie der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am
Donnerstag entschied, rechtfertigt das Vorsorgeprinzip ein
entsprechendes Vorgehen. Auch eine Entfernung von Pflanzen ohne
Befallssymptome ist demnach verhältnismäßig und darf erzwungen
werden.

Der EuGH befasste sich mit der Bakterie Xylella, weil italienische
Olivenhain-Besitzer einer Rodungsanordnung nicht Folge leisten
wollen. Sie zweifeln vor einem italienischen Verwaltungsgericht an,
dass der Beschluss mit EU-Recht vereinbar ist. Die Brüsseler Behörde
verlangt darin, dass in einem Radius von 100 Metern um eine befallene
Pflanzen allen anderen anfälligen Pflanzen unabhängig von ihrem
Gesundheitszustand unverzüglich entfernt werden.

Der Pflanzenschädling Xylella befällt Olivenbäume, aber auch andere
Pflanzen wie etwa Weinstöcke und Zitruspflanzen. Er wird mit schweren
Erkrankungen in Zusammenhang gebracht, die zum Beispiel zum Absterben
durch Austrocknen führen können.