Neue Regeln für Schadenersatzklagen könnten Lkw-Kartell treffen

24.07.2016 05:15

Berlin (dpa) - Für die Mitglieder des europaweiten Lkw-Kartells
könnte neben den Rekordgeldbußen auch eine geplante Gesetzesänderung

unangenehm werden. Bis Ende Dezember muss eine EU-Richtlinie
umgesetzt werden, nach der Kartell-Geschädigte einfacher
Schadenersatz bekommen könnten. Betroffenen Unternehmen soll etwa ein
Recht auf Akteneinsicht gewährt werden. «Häufig können Unternehmen

nur schwer beweisen, dass gerade sie Opfer eines Kartells sind und in
welcher Höhe sie einen Schaden erlitten haben», sagt der Würzburger
Kartellrechtler Florian Bien. Da helfe die Änderung.

Daneben soll die gesetzliche Vermutung aufgestellt werden, dass
Preisabsprachen einen Schaden verursacht haben. Die Mitglieder des
Kartells müssen das Gegenteil beweisen, bisher war es andersherum.

Ein erster Umsetzungs-Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums liegt
seit Anfang Juli vor. Die neuen Regeln wären nach Inkrafttreten auch
auf laufende Schadenersatzklagen wegen des Lkw-Kartells um Daimler,
Iveco, DAF und Volvo/Renault anwendbar.